Abmahnung FAQ

Abmahnung FAQ

Change Your Motto For Your Site Here

Sie haben eine Abmahnung erhalten was nun ?


1. Ruhe bewahren, Fristen raussuchen !

Sie sollten sich von der in dem Abmahnschreiben aufgebauten Drohkulisse nicht einschüchtern lassen. Vieles wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Als Nächstes die in dem Schreiben gesetzten Fristen raussuchen und notieren.


Wenn Sie die gerügte Verletzung nicht begangen haben, sollten Sie überlegen ob andere Familienangehörige, Mitbewohner, Freunde o.ä. möglicherweise als Verletzer in Frage kommen und diese  ggf. befragen. Darüber hinaus sollten Sie prüfen ob Ihr WLAN (sofern vorhanden) verschlüsselt war, um möglicherweise nicht für unbekannte Dritte haften zu müssen. Auch sollten Sie versuchen sich genau zu erinnern, was sie an dem Tag zu dieser Uhrzeit gemacht haben.


2. Wenn genug Zeit ist: Informieren

In der Regel wird bis zum Ablauf der gesetzten Frist noch ein wenig Zeit sein. . Auch wenn die Fristen kurz gesetzt sind, in der Regel ist dafür genügend Zeit. Notfalls lassen sich Stellungnahmen und ggf. abzugebende Unterlassungserklärung noch fristwahrend vorab per Fax schicken, dies wird in der Regel anerkannt, wenn denn unverzüglich das Original postalisch nachgesendet wird.

Die Zeit sollte genutzt werden sich zunächst mit dem Thema Abmahnung ein wenig zu befassen, um grundsätzlich zu verstehen worum es geht. Was ist eine Unterlassungserklärung, wann muss man diese ggf. abgeben. Was ist eine Abmahnung überhaupt usw.. Dazu kann unser Informationsangebot auf Abmahnung FAQ genutzt werden, oder auch andere mit dem Thema befasste Informationsseiten, Weblogs und Foren. Sie sollten sich dabei nur bewusst sein, dass allgemeine Informationen niemals eine anwaltliche Einzelfallberatung und Vertretung erstetzen.


Wenn man sich für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entscheidet, sollte auch möglichst frühzeitig eine mit der Materie vertraute Kanzlei ausgesucht und kontaktiert werden. Selbstverständlich steht unsere Kanzlei auch kurzfrstig dafür gerne zur Verfügung.


3. Im Zweifel zunächst NICHTS überweisen oder ungeprüft unterschreiben !

Ohne vorherige rechtliche Prüfung KEINE beigelegten Unterlassungserklärungen unterschreiben, oder geforderte Summen überweisen. Es besteht die Gefahr, dass darin ein Schuldanerkenntnis gesehen wird. Auch wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte: die geforderten Summen sind häufig überhöht !


4. Nicht bei der abmahnenden Kanzlei anrufen !

Ohne rechtlichen Rat sollte nicht bei den anwaltlichen Vertretern der Gegenseite angerufen werden. Es gab bereits Fälle in denen versucht wurde, den anders gemeinten Anuf des Abgemahnten seitens der abmahnenden Kanzlei als Vergleichsabschluss oder Schuldeingeständnis zu werten. Außerdem: Wenn man selbst involviert ist, ist man nicht wirklich objektiv. Es besteht die Gefahr, dass man etwas sagt, was die Gegenseite negativ auslegen könnte.


Eine telefonische Rücksprache ist im gewerblichen Rechtsschutz  zwischen den jeweiligen Anwälten üblich. Eine telefonische Rücksprache sollte, soweit notwendig, nur durch den eigenen Rechtsanwalt erfolgen.


5. Keinesfalls die Abmahnung ignorieren !
Bei Verstreichenlassen von Fristen besteht kurzfristig die Gefahr, dass die abmahnende Kanzleien zulasten des Abgemahnten ohne dessen Kenntnis eine einstweiige Verfügung erwirkt. Langfristig wird der Abmahner versuchen seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Durch beides können immense Mehrkosten entstehen.

Bei massenhaften Filesharingabmahnungen wird zwar nicht nicht so konsequent gerichtlich vorgegangen, wie dies sonst im Urheberrecht üblich ist, allerdings sollte  man dieses Risiko auch bei diesen Abmahnungen wegen der erhöhten Kostengefahr nicht ohne Weiteres eingehen.


6. Das weitere Vorgehen...

Das weitere Vorgehen hängt maßgeblich von dem zugrunde liegenden Sachverhalt und der jeweiligen Risikobereitschaft ab. Bei berechtigten Abmahnungen empfiehlt sich ggf. die Abgabe einer abgeänderten (modifizierten) Unterlassungserklärung. Im Einzelfall kann es durchaus angezeigt sein jegliche Forderungen der Gegenseite von sich zu weisen und es auf ein Klageverfahren ankommen zu lassen.


Das weitere Vorgehen sollte möglichst aber NICHT OHNE anwaltlichen Rat

geschehen.

 

ein Angebot von


Soforthilfe bei Abmahnung !


Sie haben eine Abmahnung bekommen ?




Sie finden uns auch bei
       
 anwalt.de - Einfach zum Anwalt