Abmahnung FAQ

Abmahnung FAQ

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Ich habe eine Abmahnung bekommen, brauche ich jetzt einen Anwalt ?


Ob man als Abgemahnter jetzt einen Anwalt beauftragt oder nicht muss letztlich jeder selber entscheiden. Es mag sicher einzelne Fälle geben, die auch ohne anwaltliche Vertretung für den Abgemahnten im Endeffekt positiv verlaufen sind. Gerade in vielen Fällen von Massenabmahnungen wie bei Filesharing kommt es häufig ohnehin nicht zur Klage. Das Problem: Dies lässt sich aber nicht voraussehen.

Außerdem kann aufgrund der Komplexität der Materie und vor allem den vielen ungeklärten Rechtsfragen und der teilweise uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte kann daher zur Inanspruchnahme einer professionellen Einzelfallberatung geraten werden. Auch wenn sich über Informationsseiten, Foren und Weblogs bereits viele Informationen zum weiteren Vorgehen finden ersetzt die NIEMALS eine Einzelfallberatung. Das Hauptproblem ist häufig, dass manche Abgemahnte zwar beispielsweise richtigerweise eine abgeänderte Unterlassungserklärung unterschreiben, sich aber der Tragweite der Erklärung nicht bewusst sind, oder die Erklärung nicht weit genug reicht um eine Klage zu verhindern.

Außerdem reagieren zumeist die abmahnenden Kanzleien anders, wenn der Abgemahnte von einem Anwalt vertreten wird.

Die Vorteile einer anwaltliche Beauftragung
  1. Die jeweilige Abmahnung wird dahingehend begutachtet, ob sie berechtigt ist oder nicht.
  2. Ihnen werden verschiedene Handlungsalternativen und die Risiken die damit verbunden sind aufgezeigt.
  3. Sie bekommen bei einer anwaltlichen Beratung eine Einschätzung anhand des jeweiligen Einzelfalls. 
  4. Eine ggf. abzugebende Unterlassungserklärung ist genau auf die jeweilige Situation angepasst. Dadurch kann es nicht passieren, dass durch eine zu weit gehende oder zu enge Formulierung weitere rechtliche Risiken entstehen, die man als Laie nur bedingt durchschauen kann.
  5. Die Gegenseite reagiert anders wenn sich ein Anwalt im Namen des Abgemahnten meldet.
  6. Durch die Beauftragung ist es meistens leichter möglich sich mit der Gegenseite beispielsweise hinsichtlich der Kosten zu einigen. Gerade im gewerblichen Rechtsschutz ist die telefonische Erörterung der Streitigkeit von Anwalt zu Anwalt üblich.
  7. Bei einer Fehlberatung kann ich meinen Anwalt in Haftung nehmen.
Der Nachteil: es kostet Geld.

Was für einen Anwalt sollte ich beauftragen ?
In jedem Fall sollte der beauftragte Rechtsanwalt mit der Materie, also mit dem Internetrecht/Medienrecht vertraut sein, und sich insbesondere im Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht auskennen. Auch wenn sich prinzipiell jeder Jurist in die Materie reinarbeiten könnte, fehlt vielen "Familienanwälten" häufig die Erfahrung mit medienrechtlichen Sachverhalten. Dort werden viele Abgemahnte zu deren ungunsten falsch beraten.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist natürlich niemals kostenlos, daher sollte vor einer Beauftragung die Frage der Kosten geklärt werden. Neben der Klärung, ob die Vergütung anhand eines Pauschalhonorars, Stundensatzes oder nach der Vergütung des RVG erfolgen soll, lassen Sie sich erklären welche anwaltlichen Leistungen von der Vergütung erfasst sind. Damit das Honorar nicht größer ist als die Forderungen des Abmahners sollte gegebenenfalls für die vorgerichtliche Arbeit eine maximale Summe vereinbart werden.

Auf der anderen Seite wären auch zu geringe Pauschalhonorare zu überdenken. Auch wenn die meisten Abmahnschreiben vom Inhalt her aus einzelnen Textbausteinen zusammengesetzt sind sollte der bearbeitende Rechtsanwalt sich auch für die Lektüre und rechtliche Einschätzung genügend Zeit nehmen.

 

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