Aktuelles
- Bundesverfassungsgericht hebt Filesharingurteil des OLG Köln auf
- Filesharing Abmahnung "völlig unbrauchbare Dienstleistung" ?
- OLG Düsseldorf: Rasch Abmahnung völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- AG München: Anschlussinhaber haftet für Internetanschluss auch ohne eigenen Computer und ohne WLAN Zugang
- Abmahnung Schalast und Partner Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf (Bravo Hits 2011)
- Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave an the Backbeats Rock`n`Roll Therapy
- Abmahnung Waldorf Frommer Vincent will mehr
- Abmahnung Fareds für Los Banditos: Nanny's Secret
- Soforthilfe bei Abmahnung !
- Abmahnung Waldorf Frommer Sacrifice für Universum Film GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer: Vincent will mehrDie Constantin Film Verleih GmbH mahnt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Verletzung von Urheberrechten an der Komödie "Vincent will mehr" ab. Verlangt werden die für die Kanzlei Waldorf Frommer üblichen "Filmpreise" als pauschale Abgeltung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Nicht immer muss die Abmahnung auch tatsächlich berechtigterweise ausgesprochen worden sein. Ob aber selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte auch haftet, ist wieder eine Frage des Einzelfalls. Und nur wenn eine Haftung auf Unterlassung tatsächlich möglich ist muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch wenn das erste Vorgehen in Fällen einer möglicherweise berechtigten Abmahnung zunächst ähnlich sein wird, muss von einem schematisierten Vorgehen abgeraten werden. Es gibt immer mal wieder Fälle wo von Abgemahnten oder Ihren eifrigen Anwälten, die sich nahezu ausschließlich der Betreuung von Massenabmahnfällen verschrieben haben, etwas vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Auch wenn in den nahezu meisten Fällen bei (berechtigten) Abmahnungen die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung sicher das erste Mittel der Wahl sein kann, sollte immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Unter Umständen kann dabei auch im Einzelfall eine Akteneinsicht in das Beschlussverfahren angezeigt sein. Vor diesem Hintergrund wird im Zweifel eine anwaltliche Beratung empfohlen. Dies gilt erst recht, zumal die Anzahl der Klage verfahren zunehmend steigt. Bei der Wahl des Anwalts sollte auf Betreuung und nicht Massenabfertigung gesetzt werden. Das ist natürlich nicht für Schnäppchenpreise zu haben. Gerne helfen wir Ihnen mit unserer Kanzlei weiter. Wir haben schon diverse Abmahnfälle vertreten, sicher nicht so viel wie andere Kanzleien, dafür versuchen wir Ihnen eine vernünftige Einzelfallberatung zu geben. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können. |





